Mehr seniorengerechter Wohnraum und mehr Umweltschutz im Wohnbaugebiet Hohes Feld II

Im Rahmen einer Ausschusssitzung für Gemeindeentwicklung hat das Planungsbüro Instara aus Bremen im Auftrag des Investors der Heinrich Köster Immobilien und Bauträgergesellschaft aus Grasberg den Vorentwurf des Bebauungsplanes 49 für den zweiten Bauabschnitt des Wohnbaugebietes Hohes Feld II vorgestellt.

Dieser Vorentwurf muss aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN in weiten Teilen wesentlich überarbeitet werden.

Der größte Kritikpunkt ist die Ausweisung von überwiegend Einfamilien- und Doppelhäusern. So sollen von den möglichen 97 Kleinstgrundstücken allein 70 nur für Einfamilien- und Doppelhäuser ausgewiesen werden! Auch auf den verbleibenden 27 Grundstücken ist das Errichten von Einzelhäusern, Doppelhäusern möglich.  Somit befürchtet die Fraktion von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, dass sämtliche Grundstücke mit Einfamilien- oder Doppelhäusern bebaut werden.

In Berne wird somit grundsätzlich eine Chance vertan, eine zukunftsorientierte Siedlung entstehen zu lassen, die dem Wohnungsbedarf der Gemeinde, dem geringen Flächenverbrauch, dem Bedarf von sozial verträglichen Wohngemeinschaften und dem Umweltschutz gerecht wird.

Die Gemeinde Berne muss sich grundsätzlich die Frage stellen, was passiert mit den in die Jahre gekommenen alten Wohnbausiedlungen? Hier sollte sie sich ein Beispiel an anderen Kommunen nehmen, die entsprechende Förderprogramme „Jung kauft Alt“ aufgesetzt haben. Diese Förderprogramme schaffen Anreize für Senioren, (Teile) ihr(es) Wohneigentum jüngeren Mitbürgern/Familien zur Verfügung zu stellen, während sie selbst ein altersgerechtes Wohnangebot wahrnehmen können.  

Die Gemeinde benötigt im neuen Wohnbaugebiet dringend seniorengerechten Wohnraum, der älteren Menschen die Möglichkeit bietet in kleineren Wohnungen zu leben und sich in Gemeinschaftsräumen zu treffen und auszutauschen.

Der Flächenverbrauch je Familienheim liegt im Mittel bei ca. 750 qm Wohnbauland. Für den Geschosswohnungsbau werden im Durchschnitt ca. 136 qm Wohnbauland pro Wohneinheit beansprucht. Somit benötigt der Geschosswohnungsbau weniger als ein Viertel Wohnbauland. Wir fordern im 2. Bauabschnitt des Wohnbaugebietes Flächen auszuweisen, auf denen ausschließlich Geschosswohnungsbau möglich ist. Dies sollte zumindest einen Anteil von 50 % der Grundstücke beinhalten. Auf den restlichen Grundstücken sollte eine offene Bauweise möglich sein, auf denen Einzel- und Doppelhäuser, sowie Mehrfamilienhäuser entstehen können.  Dies bietet im gesamten Wohngebiet einen ausgewogenen Mix an Gebäuden.

Wir fordern die Erstellung eines städtebaulichen Entwurfes zur besseren Darstellung und Optimierung der Wohnbaufläche.

Der Investor drückt mächtig auf das Gaspedal, um möglichst schnell die Häuser entstehen zu lassen. Wir halten dieses Tempo aus folgenden Grund für völlig falsch. Erst im Verlauf des vergangenen Jahres wurde deutlich, dass die Gemeinde Berne es nur mit erheblichem Kraftaufwand schafft, für nahezu alle Familien ausreichend Kindertagesplätze zur Verfügung zu stellen. Es wurden zwei Übergangslösungen im Dachgeschoss des Kindergartens in Berne und dem Ausbau einer weiteren Krippengruppe im Kindergarten Neuenkoop geschaffen. Diese Übergangslösungen sind nur so lange genehmigt, bis die neue Kita fertiggestellt ist. Somit ist dann erst der bestehende Bedarf befriedigend gedeckt. Wenn nun neben dem Wohnbaugebiet Hohes Feld 1 schnellstmöglich auch das Wohngebiet Hohes Feld II bezugsfertig hergestellt wird, ergibt sich zwangsläufig wieder ein Defizit an Betreuungsplätzen, was sich negativ auf den Zuzug junger Familien auswirkt und schlimmsten Fall zu Leerständen im neuen Wohngebiet führt. Wir plädieren hier mit Augenmaß vorzugehen!

 

Weiterhin fehlen in dem Vorentwurf wesentliche Aspekte zum Umweltschutz. Es sind zwar die gleichen textlichen Festsetzungen wie im Gebiet Hohes Feld I vorhanden (Verzicht auf Schottergärten, Einzäunungen nur bis zu einer Höhe von 1,0m und Bepflanzung mit heimischen Pflanzen) aber die Festschreibung zur Errichtung von Gründächern bei Flachdächern, die Errichtung von Photovoltaikanlagen bzw. Solaranlagen und der Einsatz von Brauchwasseranlagen fehlt vollständig. Diese sind zu ergänzen. Aufzunehmen ist eine Empfehlung des Einsatzes von nachhaltigen Baustoffen wie Holz, Lehmputz etc. Der Einsatz von PVC-haltigen Baustoffen und Aluminium sind auszuschließen.

Ungeklärt ist die Energieversorgung der Gebäude. Hier muss zunächst ein Konzept erarbeitet werden, damit nicht sämtliche einzelne Gebäude mit einer Gastherme versorgt werden, sondern es muss ein Fernwärmeversorgungsnetz geben. Die Empfehlung zur Errichtung von Nullenergiehäusern muss verankert werden.



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