Antrag: Kreiseigene Gebäude mit echtem Ökostrom beliefern

Der Kreistag möge beschließen, dass die Stromverträge von Landkreis-Betrieben und allen kreiseigenen Gebäuden grundsätzlich mit echtem Ökostrom zu beliefern, der das Grüner Strom Label oder ein vergleichbares Siegel erfüllt.

15.03.21 –

Unsere Fraktion stellt folgenden Antrag zur Beratung im Fachausschuss (Finanzen, Personal, Gleichstellung)) und Beschlussfassung im Kreistag:

Der Kreistag möge beschließen, dass die Stromverträge von Landkreis-Betrieben und allen kreiseigenen Gebäuden grundsätzlich mit echtem Ökostrom zu beliefern, der das Grüner Strom Label oder ein vergleichbares Siegel erfüllt.


Begründung:
Das Grüner Strom-Label garantiert, dass 100 % Ökostrom erzeugt und eingekauft werden.
Eine Umetikettierung von Atom- und Kohlestrom in Ökostrom – sonst gängige Praxis im Ökostrommarkt – ist beim Grüner Strom-Label ausgeschlossen! Denn das Label Grüner Strom ist ein Gütesiegel, das höchste Qualität und Transparenz garantiert.
Rechtlich ist der Begriff  ,Ökostrom' nicht geschützt und entsprechende Tarife sind nur an einen Herkunftsnachweis gebunden, der allein die Erzeugung, nicht aber die Lieferung von Strom aus Erneuerbaren Energien belegt. Wir garantieren, dass auch der Stromeinkauf aus Erneuerbaren-Energien-Anlagen stammt.


Im Strompreis ist ein fester Förderbetrag pro Kilowattstunde enthalten, der garantiert in Energiewende-Projekte investiert wird. So wird eine erneuerbare Energiezukunft tatsächlich vorangetrieben.

 

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