Arbeitskreis zur Begleitung der Klage gegen NMU zu dieser Genehmigung zum Rückbau des AKW Esenshamm

16.07.2019

P r e s s e m i t t e i l u n g zu unserer 54 seitigen Antwort auf NMU an das OVG Lüneburg vom 6.7.2019.   Mehr »

Rückbau des AKW Esenshamm: Grüne Wiese oder Verstrahlung?

 

 

Warum wird gegen den Rückbau des AKW Esenshamm geklagt?

Infolge des geplanten Rückbaus des AKW Esenshamm drohen durch die zum Teil unkontrollierte Verbreitung von radioaktiven Abfällen zusätzliche gesundheitliche Belastungen aller Lebewesen. Wir setzen uns daher mit der Klage für eine Strahlungsminimierung beim Rückbau ein.

Welche Abfälle fallen beim AKW-Rückbau an?

• Abgebrannte Brennelemente in Castoren im Zwischenlager vor Ort.

• Schwach- und mittelradioaktive Abfälle in Fässern in zwei Zwischenlagern vor Ort.

• Freigemessene, radioaktive Rückbauabfälle für Deponien, Metallschmelze und Verbrennung.

• Über 90 % der Rückbauabfälle mit uneingeschränkter Verteilung im Land.

Was bedeutet Freimessung?

Mit der so genannten Freimessung werden Abfälle wie Bauschutt mit Werten von unter 10 Mikrosievert pro Person und Jahr wieder als Wertstoff erklärt, so dass dadurch Radioaktivität legal im Land verteilt werden kann. Dabei ist der Wert selbst nicht messbar, sondern nur ein abgeleiteter Bereich aus der Strahlenschutzverordnung. Sowohl das Konzept als auch die Messgeräte hierfür sind aber veraltet und müssen dringend weiterentwickelt werden. Denn von den Strahlungsarten alpha, beta, gamma, Röntgen und Neutronen kann das Messgerät nur sehr eingeschränkt Gammastrahlen messen. Das Niedersächsische Umweltministerium (NMU) hat nun genehmigt, neben Gamma nur einmal alpha und beta untersuchen zu lassen und daraus eine typische immer auftretende Zusammensetzung an radioaktiven Substanzen (Nuklidvektor) zu unterstellen. Diese in Wirklichkeit unterschiedlichen Zusammensetzungen ergeben immer höhere Werte als die Messung und damit auch des politischen Bereichswertes von 10 Mikrosievert.

Wie hält es Preußen Elektra mit dem Minimierungsgebot?

Preußen Elektra plant, lediglich 11.600 von ca. 193.000 Tonnen Rückbauabfällen freizumessen und diese für Metallschmelzen oder Müllverbrennung oder Deponien (Brake-Käseburg oder Ersatz Jever-Wiefels, Hagen-Driftsethe oder WST-Mansie) abzutransportieren. Per Gutachten will Preußen Elektra nun Käseburg vom NMU bestätigen lassen. Es ist skandalös, dass das Atomrecht durch Abfallrecht ersetzt wird und somit die Nachvollziehbarkeit der radioaktiven Abfälle kaum noch gewährleistet ist. Beim gesamten Stilllegungsprozess inklusive des Abrisses der Atomkraftwerke und der Atommülllagerung (§2 StrlSchV Abs. 1 Nr. 1) hat der Betreiber aber die Pflicht zur Vermeidung von unnötiger Strahlenexposition und Dosisreduzierung. Der Schutz von Gesundheit und Umwelt ist nicht vernachlässigbar!

Was sind unsere Alternativen zur Freimessung?

• Es bedarf dringend einer Nachfolgeregelung für das nicht geeignete 10 Mikrosievert-Konzept der Freimessung und die geplante unzureichende Messmethodik.

• Auch auf der Deponie Brake-Käseburg dürfen Abfälle aus dem Rückbau nicht eingelagert werden, denn dafür ist sie nach § 29 StrlSchV nicht geeignet. • Für derartig radioaktive Abfälle ist ein bundesweites Zentrallager erforderlich.

• Für die kurzfristige Lagerung der Abfälle aus dem Rückbau auf dem Gelände des AKW Esenshamm müssen die Verantwortlichen juristische und technische Vorkehrungen treffen.

Wogegen wehren wir uns mit unserer Klage gegen den AKW-Rückbau noch?

• Die Handhabung der Umweltverträglichkeitsprüfung zu Hochwasser und Einleitung in Brackwasser entspricht nicht dem Stand der Technik.

• Die Deichsicherheit ist vor dem Hintergrund des Klimawandels nicht ausreichend. Schon jetzt wird die notwendige Deichhöhe im Umfeld des AKW vernachlässigt.

• Die festgelegten Abwassergrenzwerte führen zu einer Erhöhung der Konzentration der radioaktiven Einleitung in die Weser.

• Die Freimessung und Einleitungserlaubnisse gehören in die Stilllegungsgenehmigung. Dort fehlen sie aber.

• Eine Reparaturmöglichkeit von CASTOREN im Zwischenlager ist unverzichtbar. Daher fordern wir eine so genannte „Heiße Zelle“ vor Ort, um derartige Arbeiten zu gewährleisten.

• Die Rückbauabfälle dürfen auf keinen Fall wie zurzeit unter freiem Himmel gelagert werden.

• Ein Flugzeugabsturz und die Terrorgefahr werden überhaupt nicht berücksichtigt.

 

Bitte unterstützen Sie unsere Klage gegen diese Rückbaugenehmigung des NMU!

 

Info auch unter info@ak-wesermarsch.info

V.i.S.d.P. Oldenburger Energierat e.V., Arbeitskreis Wesermarsch, BUND Wesermarsch, Aktion Z

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