Anfrage zur Beantwortung im Betriebsausschuss Rettungswesen

Dem Ausschuss wurde erläutert, dass die jährliche Zahl von Notarzteinsätze seit 2013 im gesamten Kreisgebiet um mehr als 28% zurückgegangen sei. Notfallrettung und Krankentransport seien im gleichen Zeitraum um knapp 12%gestiegen. Das hat in der südlichen Wesermarsch Umstrukturierungen zur Folge. Parallel häufen sich Medienberichte zum Personal- und Ärztemangel in der notärztlichen Versorgung. Uns wurden Fragen gestellt, ob die abnehmende Disponierung von NEF durch die Großleitstelle als auch der neue Standort mit diesem Umstand zu tun hätte.

25.09.19 –

Dem Ausschuss wurde erläutert, dass die jährliche Zahl von Notarzteinsätze seit 2013 im gesamten Kreisgebiet um mehr als 28% (rd. 700 Einsätze) zurückgegangen sei. Notfallrettung und Krankentransport seien im gleichen Zeitraum um knapp 12% (rd. 2.000 Einsätze) gestiegen. Das hat in der südlichen Wesermarsch Umstrukturierungen zur Folge. Statt des NEF wird ein NKTW in Berne stationiert. Der NEF wird künftig an der Landkreisgrenze in Delmenhorst stationiert. Presseberichte, dass die B212neu nicht zeitnah eröffnet wird, haben zu einer sachlichen Debatte in Berne geführt, ob die Notfallversorgung durch Notärzte in der südlichen Wesermarsch gesichert sei. Parallel häufen sich Medienberichte zum Personal- und Ärztemangel in der notärztlichen Versorgung. Uns wurden Fragen gestellt, ob die abnehmende Disponierung von NEF durch die Großleitstelle als auch der neue Standort mit diesem Umstand zu tun hätte.

  1. Wie beeinflusst die verschobene Eröffnung der B212neu die Notfallversorgung in der südlichen Wesermarsch?
  2. Mit welchen Qualifikationen ist die Besatzung des neuen NKTW ausgestattet? Für welche konkreten Fälle ist er besonders sinnvoll?
  3. Sind aufgrund des Ärztemangels stets ausreichend Notärzte vorhanden?
  4. Gibt es Notfallsituationen, bei denen heute kein NEF mehr disponiert wird, während es früher passiert ist?
  5. Wie funktionieren Notfalleinsätze bei einem Schlaganfall oder einem Herzinfarkt vom Anruf in der Leitstelle, über Disponierung bis zum Eintreffen der Rettungskräfte und Transport exemplarisch?
  6. Wie wird die Gabe von Schmerz- und Beruhigungsmitteln gewährleistet? Welche Medikamente darf ein*e Notfallsanitäter*in in der Wesermarsch selbstständig geben? Für welche Medikamentengaben ist sie/er ausgebildet? Und wie wird es gehandhabt, wenn ein*e Notfallsanitäter*in anderer kommunaler Zuständigkeit im Rahmen der „Nächste-Fahrzeug-Strategie" der Großleitstelle Oldenburger Land in der Wesermarsch im Einsatz ist?

 

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