Anfrage und Antrag: Zerstörung des Ochtumsees in Lemwerder

Bei dem Ochtumsee handelt es sich um ein Biotop in der Gemeinde Lemwerder mit diversen strenggeschützten Arten gemäß EG-ArtSchVO. Der Landkreis hatte einst, nach Einbringung eines Rohres zwischen See und Ochtum, einer Ochtumer Sand GbR die Einleitung von Niederschlagswasser in ein Fließgewässer gestattet. Allerdings wird (ungeprüft) Wasser aus dem See in das Stillgewässer Alte Ochtum abgeleitet. Am 23.04. war der See nahezu vollständig entwässert.

22.04.17 –

Bei dem Ochtumsee handelt es sich um ein Biotop in der Gemeinde Lemwerder mit diversen strenggeschützten Arten gemäß EG-ArtSchVO. Dazu gehören Waldohr- und Schleiereule, Seeadler, Silberreiher, Knäkente, Löffler, Sperber, Rohr- und Kornweihe. Ferner handelt es sich bei dem Ochtumsee um eine ehemalige Spülfläche. Eine hohe Schwermetallbelastung wurde laut Bodenuntersuchung im Auftrag der Eigentümer in 2015 festgestellt.


Der Landkreis hatte einst, nach Einbringung eines Rohres zwischen See und Ochtum, einer Ochtumer Sand GbR die Einleitung von Niederschlagswasser in ein Fließgewässer gestattet. Allerdings wird (ungeprüft) Wasser aus dem See in das Stillgewässer Alte Ochtum abgeleitet.
Seit Herstellung der Rohrverbindung im Okt. 2015 wird der See aber sukzessive komplett trockengelegt und nicht nur überschüssiges Niederschlagswasser abgeführt. Nach unseren Informationen wurde insbesondere über die Ostertage das vorhandene Rohr DN 150 nach Monaten des Verschlusses wieder frei- und der Zufluss tiefer gelegt, um das Wasser aus dem Ochtumsee beschleunigt ableiten zu können. Am 23.04. war der See nahezu vollständig entwässert.


Gemäß dem Kenntnisstand der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sind die zuständigen Stellen des Landkreises und die Gemeinde Lemwerder seit Längerem in die rechtswidrige Trockenlegung der Fläche involviert. Wir bitten daher um Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Sind Genehmigungen über die Ableitung von Niederschlagswasser hinaus vom Land-kreis erteilt worden?
  2. Wie und wie häufig kontrolliert der Landkreis, ob das Niederschlagswasser mit Schwermetallen kontaminiert ist?
  3. Welche Maßnahmen hat der Landkreis unternommen, um die nicht genehmigte Ab-leitung von Wasser aus dem See zu unterbinden und das Biotop zu schützen?
  4. Gibt es Schätzung, wie stark der See inzwischen entwässert ist?
  5. Warum wurde aufgrund der früheren Nutzung und Schwermetallbelastung keine bo-denschutzrechtliche Untersuchung angeordnet oder durchgeführt?
  6. Welche rechtlichen Konsequenzen hat die Ableitung aus einem (möglicherweise) kon-taminierten Gewässer in die Ochtum? Und seit wann hat der Landkreis Kenntnis über (mögliche) Verstöße des Eigentümers gegen wasserrechtliche Genehmigungen und Zerstörung des Biotops?

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