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04.03.21 –
Unsere Fraktion stellt folgenden Antrag zur Beratung im Fachausschuss (Bauen, Umwelt, Landwirtschaft) und zur Beschlussfassung im Kreistag:
Alle landkreiseigenen Gebäude werden zur Klimaneutralität bis 2050 umgebaut. Hierbei sollen nicht nur Maßnahmen zur Energieeinsparung berücksichtigt werden, sondern auch Flächen für erneuerbare Energieerzeugung und Dach- bzw. Fassadenbegrünung.
Begründung:
Ein Gebäude lässt sich als „klimaneutral bis 2050" bezeichnen, wenn es noch nicht Klimaneutralität erreicht hat, jedoch einen Klimaschutzfahrplan vorliegen hat, der auf das Ziel der Klimaneutralität hin ausgerichtet ist und eine Unterschreitung der jährlichen Grenzwerte für die CO 2 -Emissionen überzeugend und fachgerecht ermittelt darlegt.
Drei Faktoren spielen eine entscheidende Rolle:
Die 2016 veröffentlichte Studie „Klimaneutraler Gebäudebestand 2050“ des Umweltbundesamtes untersuchte, wie sich der Gebäudebestand entwickeln müsste, damit der Verbrauch nicht-erneuerbarer Primärenergie bis 2050 um 80 Prozent gegenüber dem Jahr 2008 sinkt.
Das Bundesumweltministerium schreibt hierzu auf seiner Homepage:
Gebäude sind besonders langlebig, darum müssen hier schon früh die Weichen für 2050 gestellt werden. Bis 2030 sollte die Minderung 66 bis 67 Prozent (gegenüber 1990) betragen. Um das Ziel eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestandes bis 2050 zu erreichen, sind sowohl anspruchsvolle Neubaustandards, langfristige Sanierungsstrategien für den Gebäudebestand wie auch die schrittweise Abkehr von fossilen Heizungssystemen Voraussetzung.
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