Menü
24.04.19 –
Auch in der Wesermarsch nehmen Kies- und Schottergärten in Siedlungsgebieten sichtbar zu, obwohl die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) eine Begrünung nichtbebauter Flächen eindeutig vorsieht:
§9 NBauO Abs. 2 Die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke müssen Grünflächen sein, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind
Kies- und Schottergärten sind keine Frage des Geschmackes- über den man wahrlich streiten darf. Bei einer mit Flies-, Kies- und Schotter versiegelten Fläche geht die natürliche Boden-funktion verloren. Gerade in Hinblick auf Starkregenereignisse ist die Fläche nicht mehr in der Lage Niederschlagswasser aufzunehmen. Es drohen überflutete Keller und Flure, nicht nur bei einem selbst, sondern auch in der Nachbarschaft.
Ebenfalls geht die ökologische Funktion ei-nes gesunden Bodens verloren. Vögel und Insekten verlieren noch mehr Lebensraum als bei einer durch Hecken, Blumen und Bäume gestalteten Siedlung. Gleichzeitig wird Temperatur und Klima durch ein Übermaß an Kies, Steinen und Beton in einem Siedlungsraum negativ für uns Alle verändert. Deswegen verlangt die NBauO aus gutem Grund eine Begrünung nichtbe-bauter Flächen.
Daher bitten wir darum den oben genannten TOP auf die Tagesordnung des nächsten Aus-schusses für Bauen, Kreisentwicklung, Landwirtschaft und Umwelt zu setzen und dabei folgende Frage zu beantworten:
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN begrüßt, dass der Kreistag und die Kreisverwal-tung beim Insektenschutz und Artenvielfalt seit längerem mit positivem Beispiel voran geht. Im letzten Jahr hat der Ausschuss unserem Antrag zum kommunalen Artenschutz in folgenden Inhalten einstimmig zugestimmt:
Im Ausschuss im Mai 2018 wurde ebenfalls zugesagt, dass die Verwaltung, nach der arbeits-ntensiven Sicherung der FFH-Gebiete ein (digitales) Informationsangebot für Kommunen und Bürger*innen für eine insektenfreundliche Bepflanzung erarbeitet. Dies ist im Protokoll vermerkt. Der Antrag lautete im Wortlaut: „Der Landkreis Wesermarsch entwickelt einen Flyer und digitales Informationsangebot über insektenfreundliche Gartengestaltung mit heimischen Pflanzen. Ferner wird offensiv auf das Verbot der Nutzung glyphosathaltiger Herbizide auf befestigten Flächen im Garten, Haus und Hof hingewiesen und Alternativen aufgezeigt.“
Wir beantragen daher, in einem weiteren TOP „Informationsangebot für Bürger*innen der Wesermarsch: ein erholsamer Garten für Menschen, Vögel und Insekten“ über den Umsetzungsstand zu berichten.
Medien
Zur Europawahl am 9. Juni 2024 haben wir die Möglichkeit, zu erhalten, was uns stärkt, und zu stärken, was uns schützt. Es geht um Frieden und [...]
Auf der COP28 beschließt die Welt erstmals offiziell, aus den fossilen Energien auszusteigen – und konkrete Hilfe für diejenigen Staaten, die [...]
Nach Tagen des ernsthaften Verhandelns hat die Ampel-Regierung eine tragfähige Lösung für den Haushalt 2024 gefunden. An vielen Stellen wird [...]