Tierheim besser unterstützen

Bei der Versorgung von Fundtieren und beschlagnahmter Haustiere gemäß Tierschutzgesetz, handelt es sich um eine kommunale Pflichtaufgabe. Diese wichtige Aufgabe wird in den meisten Wesermarsch-Kommunen auf Ehrenamtliche abgewälzt. Ohne sie würden herrenlose Hunde, Katzen, Kaninchen, Vögel und Reptilien nicht versorgt werden. Genau sie möchten wir stärken.

16.12.19 –

Der Kreistag möge beschließen 100.000 € für die Einrichtung eines Tierheims Wesermarsch in den Haushalt 2020 einzustellen, welches durch den Landkreis betrieben wird. Im ersten Halbjahr 2020 soll die Konzeption für das Tierheim erstellt werden und die regelmäßige Fundtierkostenerstattung mit den Wesermarsch-Kommunen ausgehandelt werden.Die ehrenamtlichen Tierschützer sollten mit ihrer Erfahrung in die Konzeption eingebunden werden.

Ferner beantragt der Kreistag Wesermarsch, dass Tierheim mit 1,5 VZE in Höhe von circa 55.000 € für vier Betriebsjahre auszustatten sowie jährlich eine Stelle für den Bundesfreiwilligendienst auszuschreiben. Nach drei Jahren wird der Stellenschlüssel evaluiert. Da manche Fundtiere echte Pflege-Fälle sind und nicht im Tierheim aufgepäppelt werden können, soll zusätzlich ein revolvierender Pflegestellen-Fonds von 5000 € aufgesetzt werden. Aus diesem können Sachmittel wie Futter oder Tierarztkosten unbürokratisch finanziert werden. Er wird durch Vermittlungsgebühren und Fundtierkostenerstattung aufgefüllt. Mögliche Defizite werden jährlich durch den Kreis getragen.

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