Insektenfreundlicher Landkreis

Durch die fehlende Artenvielfalt bei Pflanzen verhungern insbesondere nahrungsspezialisierte Tierarten und sterben aus. Die Biomasse von Insekten ist um 75 % zurückgegangen. Durch diesen Rückgang finden auch Vögel immer weniger Nahrung. 3 von 4 Vogelarten sind inzwischen gefährdet- auch der Spatz oder die Lerche. Aber auch immer mehr Fledermausarten oder Amphibien sind vom Aussterben bedroht.

13.05.18 –

Durch die fehlende Artenvielfalt bei Pflanzen verhungern insbesondere nahrungsspezialisierte Tierarten und sterben aus. Die Biomasse von Insekten ist um 75 % zurückgegangen. Durch diesen Rückgang finden auch Vögel immer weniger Nahrung. 3 von 4 Vogelarten sind inzwischen gefährdet- auch der Spatz oder die Lerche. Aber auch immer mehr Fledermausarten oder Amphibien sind vom Aussterben bedroht. Kommunale Grünflächen werden durch Ansaat oder Initialpflanzung mit ein- oder mehrjährigen standortheimischen Blühpflanzen versehen. Die Pflanzung von Bäumen und Hecken sollte sich ebenfalls auf heimische Arten beschränken.

• Kommunale Grünflächen sollen in frühestens zu einem Zeitpunkt gemäht werden, zu dem die Blütenpflanzen ausgesamt haben, so dass ihre dauerhafte Erhaltung auch ohne Neueinsaat möglich ist. Auf den Einsatz von Mulchmähern ist dabei zu verzichten. Soweit möglich sollen Blüh- bzw. Altgrasstreifen stehen gelassen werden beziehungsweise die Pflege durch Teilmahd erfolgen.

• Der Landkreis Wesermarsch wird in einer Übergangszeit bis maximal Ende des Jahres 2018 bei allen Flächen unter ihrer Bewirtschaftung auf den Einsatz von Totalherbiziden wie Glyphosat sowie Neonicotinoide verzichten. Dies gilt auch für die Grundstücke von kommunalen Unternehmen, deren Mehrheitsgesellschafter der Landkreis ist.

• Die öffentliche Beleuchtung auf Grundstücken des Landkreises sowie von kommunalen Unternehmen, deren Mehrheitsgesellschafter der Landkreis ist, wird sukzessive auf LED umgestellt. Das spart nicht nur Energie, Kosten, sondern tötet auch weniger Insekten. Bei der Wahl der Lampenausführung und im Betrieb ist auf eine insektenschonende Ausführung über Abstrahlwinkel, Farbtemperatur und auch Betriebszeit zu achten. 

• Die Seitenräume kommunaler Feld- und Wirtschaftswege im Eigentum des Landkreises Wesermarsch werden in ihrer Funktion für Naturhaushalt und den Artenschutz revitalisiert. Sie sind künftig entweder – je nach standörtlicher Eignung - mit feldheckentypischen Gehölzen zu bepflanzen, mit mehrjährigen Blühpflanzen einzusäen, mindestens aber der der natürlichen Sukzession zu überlassen. Ihre tatsächliche Breite ist festzustellen und widerherzustellen.

• Landwirtschaftliche Nutzflächen im kommunalen Eigentum sollen prioritär an ökolo-gisch oder auf andere Weise naturnahe (Weidehaltung) wirtschaftende Betriebe verpachtet werden. In den Pachtverträgen wird ein Verbot des Einsatzes von Total-herbiziden wie Glyphosat und von Neonikotinoiden aufgenommen. Gentechnisch veränderte Pflanzen dürfen nicht angebaut werden. Darüber hinaus soll die Anlage von Blühstreifen vereinbart werden.

• Der zuständige Fachdienst entwickelt ein Pflegeplan, wie es bereits fast 210 Kommunen in Deutschland getan haben, um 100% pestizidfrei zu werden. Gleichzeitig werden bienen- sowie insektenfreundliche Projekte durch den Landkreis initiiert.

• Der Landkreis berät die Kommunen dahingehenden, dass gemäß BauGB §9 Abs. 1 Z.25 festgelegt werden kann, dass Vorgärten bepflanzt werden müssen. Nur Gehwege und Stellflächen dürfen in einem vertretbaren Maß gepflastert oder bekiest werden. Ebenfalls ist es möglich die Pflanzenauswahl vorzugeben oder einzuschränken

• Der Landkreis Wesermarsch entwickelt einen Flyer und digitales Informationsangebot über insektenfreundliche Gartengestaltung mit heimischen Pflanzen. Ferner wird offensiv auf das Verbot der Nutzung glyphosathaltiger Herbizide auf befestigten Flächen im Garten, Haus und Hof hingewiesen und Alternativen aufgezeigt.

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