Osterfeuer in Strohausen

Das durch den Landkreis Wesermarsch genehmigte Osterfeuer in Rodenkirchen-Strohausen macht zurzeit in der lokalen Presse einigen Wirbel. Am 17.04. erschien ein Artikel unter der Überschrift „Osterfeuer am Schutzgebiet – Biologe fürchtet um Rote-Liste-Arten im Naturschutzgebiet vorm Strohauser Deich“, am 18.04 wurde berichtet, dass der Nabu die Kritik teilt.

18.04.19 –

Das durch den Landkreis Wesermarsch genehmigte Osterfeuer in Rodenkirchen-Strohausen macht zurzeit in der lokalen Presse einigen Wirbel. Am 17.04. erschien ein Artikel unter der Überschrift „Osterfeuer am Schutzgebiet – Biologe fürchtet um Rote-Liste-Arten im Naturschutzgebiet vorm Strohauser Deich“, am 18.04 wurde berichtet, dass der Nabu die Kritik teilt.


Hierzu stellt meine Fraktion die folgenden Fragen, um deren Beantwortung wir im nächsten Umweltausschuss bitten:

  1. Wann hat der Bürgerverein Strohausen die Genehmigung des Osterfeuers beantragt?
  2. Wurde vor der Genehmigung die Untere Naturschutzbehörde um Stellungnahme gebeten?
  3. Wenn ja, wie sah die Stellungnahme aus?
  4. Wurde der vom Landkreis bestellte Gebietsbetreuer, Tim Roßkamp, zu dem Antrag gehört?
  5. Wenn ja, wie sah dessen Stellungnahme aus?
  6. Wird der Zustand vor und nach dem Osterfeuer festgehalten?
  7. Wie gedenkt der Landkreis zukünftig mit dem Traditions-Osterfeuer in Strohausen umzugehen? Können diese Tradition und der Naturschutz miteinander vereinbart werden?


Zusätzlich beantragen wir die Information über den Pflege- und Entwicklungsplan der Strohauser Plate als weiteren Tagesordnungspunkt.

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