Menü
15.05.19 –
Antrag für den öffentlichen Ausschuss Bauen, Kreisentwicklung, Landwirtschaft und Umwelt: Versiegelung durch Kies- & Schottergärten eindämmen – Biodiversität erhöhen
Sehr geehrter Herr Landrat Brückmann, lieber Thomas,
sehr geehrter Herr Kohlmann, lieber Dieter
auch in der Wesermarsch nehmen Kies- und Schottergärten in Siedlungsgebieten sichtbar zu, obwohl die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) eine Begrünung nichtbebauter Flächen eindeutig vorsieht:
§9 NBauO Abs. 2 Die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke müssen Grünflächen sein, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind
Kies- und Schottergärten sind keine Frage des Geschmackes- über den man wahrlich streiten darf. Bei einer mit Flies-, Kies- und Schotter versiegelten Fläche geht die natürliche Bodenfunktion verloren. Gerade in Hinblick auf Starkregenereignisse ist die Fläche nicht mehr in der Lage Niederschlagswasser aufzunehmen. Es drohen überflutete Keller und Flure, nicht nur bei einem selbst, sondern auch in der Nachbarschaft. Ebenfalls geht die ökologische Funktion eines gesunden Bodens verloren. Vögel und Insekten verlieren noch mehr Lebensraum als bei einer durch Hecken, Blumen und Bäume gestalteten Siedlung. Gleichzeitig wird Temperatur und Klima durch ein Übermaß an Kies, Steinen und Beton in einem Siedlungsraum negativ für uns Alle verändert. Deswegen verlangt die NBauO aus gutem Grund eine Begrünung nichtbebauter Flächen.
Daher bitten wir darum den oben genannten TOP auf die Tagesordnung des nächsten Ausschusses für Bauen, Kreisentwicklung, Landwirtschaft und Umwelt zu setzen und dabei folgende Frage zu beantworten:
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN begrüßt, dass der Kreistag und die Kreisverwaltung beim Insektenschutz und Artenvielfalt seit längerem mit positiven Beispiel voran geht. Im letzten Jahr hat der Ausschuss unserem Antrag zum kommunalen Artenschutz in folgenden Inhalten einstimmig zugestimmt:
• Die Bewirtschaftung und Pflege kreiseigener Grünanlagen soll möglichst naturnah durch Bepflanzung mit heimischen Arten erfolgen. Der Einsatz von Totalherbiziden auf Grün- und Außenanlagenflächen soll unterbleiben. Hiermit soll eine möglichst günstige Ausgangslage für den Erhalt und die Entwicklung der Arten geschaffen werden.
• Im Rahmen der Bewirtschaftungsauflagen von Flächen der Flächenagentur, etwa bei der Umsetzung von Kompensationsleistungen, soll der Einsatz von Totalherbiziden ausgeschlossen werden.
• Die Beleuchtung der kreiseigenen Gebäude und Außenanlagen soll sukzessive auf LED umgestellt werden. Neben dem Aspekt der Energieeinsparung soll insbesondere bei den Außenanlagen auch der Aspekt des Insektenschutzes Berücksichtigung finden
Im Ausschuss im Mai 2018 wurde ebenfalls zugesagt, dass die Verwaltung, nach der arbeitsintensiven Sicherung der FFH-Gebiete ein (digitales) Informationsangebot für Kommunen und Bürger*innen für eine insektenfreundliche Bepflanzung erarbeitet. Dies ist im Protokoll vermerkt. Der Antrag lautete im Wortlaut: „Der Landkreis Wesermarsch entwickelt einen Flyer und digitales Informationsangebot über insektenfreundliche Gartengestaltung mit heimischen Pflanzen. Ferner wird offensiv auf das Verbot der Nutzung glyphosathaltiger Herbizide auf befestigten Flächen im Garten, Haus und Hof hingewiesen und Alternativen aufgezeigt.“
Wir beantragen daher, in einem weiteren TOP „Informationsangebot für Bürger*innen der Wesermarsch: ein erholsamer Garten für Menschen, Vögel und Insekten“ über den Umsetzungsstand zu berichten.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Christina-Johanne Schröder
für die Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Zur Europawahl 2024 machen wir klar: Dagegen zu sein ist einfach. Wir machen es uns nicht einfach. Wir schützen unseren Frieden, erneuern [...]
Dagegen zu sein ist einfach. Wir machen es uns nicht einfach. Wir schützen unseren Frieden, erneuern unseren Wohlstand und verteidigen unsere [...]
Zur Europawahl am 9. Juni 2024 haben wir die Möglichkeit, zu erhalten, was uns stärkt, und zu stärken, was uns schützt. Es geht um Frieden und [...]