Für die Menschen in der Wesermarsch ist es wichtig, dass auch zukünftig eine wohnortnahe und qualitativ hochwertige medizinische sowie pflegerische Versorgung zur Verfügung steht. Dies betrifft sowohl die ambulante als auch die stationäre Versorgung. Die Wesermarsch Klinik in Nordenham und das Braker Sankt-Bernhard Hospital sowie die neu entstehende Tagesklinik für psychisch erkrankte Menschen in Brake sind wichtige Bausteine in unserem regionalen Gesundheitssystem.

Stationäre und ambulante Angebote sollen sich an den Bedürfnissen erkrankter Menschen orientieren und aufeinander abgestimmt sein. Besondere Angebote wie Nachsorge oder Mitaufnahme von Angehörigen (bei Krankenhausbehandlung) sollten ermöglicht werden. Desweiteren fehlen Organisationszentren für die poststationäre Betreuung, um betroffenen Menschen die Wiederaufnahme einer selbstbestimmten häuslichen Lebensführung zu erleichtern.

Die neu entstehende psychiatrische Tagesklinik mit Institutsambulanz in Brake wird ausdrücklich durch uns GRÜNE begrüßt. Um einen nachhaltige Versorgung in diesem Bereich zu etablieren, ist eine weitere Vernetzung sämtlicher Anbieter und Akteure im Bereich der ambulanten psychiatrischen Versorgung und des Sozialpsychiatrischen Dienstes des Landkreises Wesermarsch unumgänglich, damit Standards und Verbindlichkeiten in einer personenzentrierten Zusammenarbeit im sozialpsychiatrischen Verbund festgelegt werden können.

Erfahrungen aus bereits bestehenden, erfolgreichen Modelprojekten anderer Regionen ( Stichwörter Home-treatment, Netzwerk Psychische Gesundheit ), sollten hinsichtlich ihrer Umsetzung auf die Wesermarsch zum Vorbild genommen werden.

Ein Bedarf an ergänzenden Angeboten auch für suchtkranke Menschen sollte geprüft werden.

Angesichts der zunehmenden Anzahl an Demenz erkrankter Menschen regen wir die Planung und Errichtung von speziellen Lebensräumen wie betreute Wohngemeinschaften / kleine betreute Wohneinheiten an. Wie vom Gesetzgeber vorgesehen, fordern wir für den Landkreis Wesermarsch die „Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und –konzepte insbesondere für demenzerkrankte Pflegebedürftige“ ( Sozialgesetzbuch XI, § 45c ). Dieses sind im Einzelnen  niedrigschwellige Betreuungsangebote, wie z.B. Betreuungsgruppen für Demenzkranke, HelferInnenkreise zur stundenweisen Entlastung pflegender Angehöriger im häuslichen Bereich, Tagesbetreuung in Kleingruppen oder Einzelbetreuung durch anerkannte HelferInnen, Agenturen zur Vermittlung von Betreuungsleistungen für Pflegebedürftige im Sinne des § 45a Sozialgesetzbuch sowie Familienentlastende Dienste. Sämtliche Anbieter, Akteure und BetroffenenvertreterInnen in diesem Bereich sind an der Ausarbeitung der Weiterentwicklung dieser Versorgungsstrukturen zu beteiligen.

Der Ausbau der ambulanten Palliativversorgung und der Ausbau von stationär palliativ-medizinischen Einrichtungen, gerade auch an den beiden Klinikstandorten in Nordenham und Brake, sowie die Ansiedlung eines Hospizes in der Wesermarsch ist zu prüfen, um die Lebensqualität, die Wünsche, Ziele und das Befinden von Menschen mit Erkrankungen, die nicht mehr auf heilende Therapieverfahren ansprechen, in den Vordergrund zu stellen und ihnen eine ganzheitliche Behandlung zu Teil werden zu lassen.

Versorgungslücken, die sich im bereits jetzt bestehenden Facharztmangel ausdrücken, muss mit besten Kräften und innovativen Ideen entgegen gewirkt werden. Auch längerfristig muss eine hausärztliche Versorgung für alle Bürger der Wesermarsch sichergestellt werden. Neben einer flächendeckenden Versorgung durch Allgemeinmediziner ist für uns auch die wohnort- und zeitnahe fachärztliche und psychotherapeutische Behandlung wesentlich. Es ist zu prüfen, wie die regionale Attraktivität für Stellen in medizinischen und pflegerischen Berufen erhöht und weiterentwickelt werden kann.

Unabhängige Beratungsangebote sollen Patientinnen und Patienten, Pflegebedürftige und Pflegepersonen hilfreich durch die Komplexität des Gesundheitssystems leiten und in Gesundheit und Versorgung betreffenden Lebenssituationen Rat und Hilfe geben. Der öffentliche Gesundheitsdienst soll sich als Verantwortlicher für die Organisation solcher unabhängiger Beratungsangebote sowie eines Gesundheitsnetzwerks in der Wesermarsch verstehen. Die Vernetzung vorhandener Angebote und Strukturen soll verbessert und die Zusammenarbeit der verschiedenen Einrichtungen und Professionen im Gesundheitsbereich erleichtert werden. Wir wollen für die Wesermarsch ein Gesundheitswesen mit mehr Prävention und Gesundheitsförderung - unter Einbeziehung z.B. auch der Interessen von Behinderten und Selbsthilfegruppen. Je früher eine Krankheit erkannt und behandelt wird, umso besser. Prävention von Anfang an muss ein wichtiger Bestandteil in Kindertagesstätten und Schulen, in den Familien, im Stadtteil und im Arbeitsleben sein.

Unser Ziel ist es, die gesundheitliche Versorgung weiter zu verbessern und den Zugang zu medizinischer Versorgung mit hoher Qualität - unabhängig von Einkommen, Geschlecht, Herkunft, sozialer Lage und Wohnort - sicherzustellen. Alle Menschen haben das gleiche Recht auf Gesundheit. Für die Wesermarsch bedeutet dies für uns auch, dass wir prüfen wollen, wie ein spezieller Bedarfsverkehr für Arztbesuche, wie z.B. Anrufsammeltaxen, Rufbusse, Bürgerbusse – in regionale ÖPNV-Konzepte integriert werden kann, da in vielen Gemeinden und etlichen Ortsteilen öffentliche Verkehrsangebote für den Arztbesuch fehlen. Dieser Bedarfsverkehr soll durch einen Regionalfonds, u.a. mit Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigung und der Krankenkassen, finanziert werden. Eine Aufrechterhaltung der Notfallversorgung, inklusive der Notdienste der Apotheken ist sicherzustellen.

Vor diesem Hintergrund fordern wir GRÜNE für das kommunale Handlungs- und Politikfeld „Gesundheit und Pflege“ einen Aktionsplan des Landkreises Wesermarsch zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung.

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